Die folgenden Überlegungen von Elisabeth Kelch behandeln
einen Kernpunkt der Auseinandersetzung um Humanae vitae, nämlich den Aspekt der
partnerschaftlichen Erfüllung in der Ehe. Oft ist kritisiert worden, dass
gerade dieser Aspekt im Enzyklikatext zuwenig Beachtung finde.
Die theologisch gebildete Verfasserin darf besondere Kompetenz in diesen Fragen
beanspruchen, aufgrund ihrer 61 Jahre dauernden Ehe (bis zu ihrem Tod im Jahr
2001) und als Mutter von zehn Kindern, die die Probleme bis in die Generation
der Enkelkinder verfolgt hat.
Der vorliegende Artikel macht sich die Gedankengänge in Humanae vitae zu Eigen; er stimmt im Ergebnis mit der Enzyklika überein. Doch benutzt er einen etwas anderen Blickwinkel: In welcher Weise wirkt sich (künstliche) Verhütung unmittelbar auf das von der Natur vorgesehene Erleben und Empfinden der Ehepartner aus? Inwiefern ist eine überaus sensible Stelle des spezifisch ehelichen Miteinanders betroffen? Elisabeth Kelch lässt ihre Antwort von subtiler persönlicher Erfahrung herkommen und versucht die Argumente der Enzyklika zu vertiefen.
Überlegungen zu Humanae vitae unter dem Aspekt der ehelichen Liebe
"Der erste Grund (warum Mann und Frau die eheliche
Verbindung eingehen sollen) ist eben die Gemeinschaft zwischen den beiden
Geschlechtern selbst... Ein zweiter Grund ist das Verlangen nach
Nachkommenschaft."1
Trotzdem zieht Humanae vitae dort, wo es um (künstliche)
Verhütung geht, in der Argumentation beide Dimensionen der ehelichen Begegnung
fast durchweg zu einer Größe zusammen. Die eheliche Vereinigung um der
Partner selbst willen bildet kein eigenständiges Argument.2
Der Schwerpunkt der Begründung, weshalb keine künstlichen Mittel verwendet
werden dürfen, ist vielmehr auf den Ehezweck des Kindersegens gelegt. Es wird
zum Beispiel gesagt, dass "‘jeder eheliche Akt’ von sich aus auf die
Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet bleiben muss" (HV 11).3
Der zitierte Satz ist schon deshalb missverständlich, weil er in Wirklichkeit
nicht generell alle ehelichen Akte, sondern nur jeden ehelichen Akt in der
fruchtbaren Zeit der Frau meint. (Dies wird klar, wenn man dem Hinweis auf Casti
connubii in der diesbezüglichen Anmerkung des Textes folgt. 4)
Er geht auf die Erkenntnis zurück, dass die natürliche Anlage ihrem inneren
Wesen nach, das heißt hier die unlösbare Verknüpfung der Sinngehalte von
ehelicher Vereinigung und Fortpflanzung, gottgewollt ist und nicht künstlich
verfälscht werden darf (HV 12f.,24).5
Der umstrittene Satz in Humanae vitae ist aber für viele Ehepartner, die
gezwungen sind Kindersegen zu vermeiden (Gründe vgl. HV 2), in keiner Weise
verständlich; denn in der Praxis kann es ihnen nicht darum zu tun sein, ihre
ehelichen Begegnungen auf eine Zeugung hinzuordnen, die gar nicht eintreten
soll. Diesen Paaren geht es vielmehr um die Erfüllung ihrer Liebe, soweit sie
auf "die Gemeinschaft zwischen den beiden Geschlechtern selbst"6
ausgerichtet ist.
So darf es uns nicht wundern, dass Humanae vitae viele Gegner gefunden hat, die sich zu Anwälten einer von Ängsten erlösten, zweckunabhängigen Liebe machen. Sie glauben, dieses Eigenrecht der Liebe könne gerade auf der Basis der von Rom abgelehnten Kontrazeptiva realisiert werden, durch die der für sich geltende Ehesinn vom Ehezweck des Kinderkriegens abgekoppelt werde.
Genau an diesem Punkt aber muss eine Korrektur ansetzen; es geht darum zu betonen, dass (künstliche) Kontrazeption eben nicht geeignet ist, eine solche rückhaltlos innige Verbindung zwischen Mann und Frau zu gewährleisten und zu schützen. Über die vorwiegend systematischen abstrakteren Feststellungen der Enzyklika hinaus ist vor künstlichen Methoden gerade deshalb zu warnen, weil sie einer vollen persönlich erfahrbaren Liebeserfüllung sogar hemmend oder schädlich entgegen wirken:
Die Frage muss - unabhängig von dem Argument einer zu
postulierenden prinzipiellen Ausrichtung auf das Kind - also lauten:
Was geschieht denn mit der ehelichen Liebe "an sich", d.h. in einem
partnerbezogenen Sinn, wenn sie, anlässlich ihrer erstrebten Erfüllung, den
von Rom abgelehnten Manipulationen durch (künstliche) Verhütung ausgesetzt
wird?
Eheliche Liebe ein Einungsgeschehen - künstliche Kontrazeption ein Trennungsgeschehen
Einswerden im Liebesvollzug:
Eheliche Liebe gründet auf gegenseitigem Sich
-"Erkennen". Sie ist für die Ehepartner in erster Linie ein
personales Ereignis, das auf die Gemeinschaft von Frau und Mann angelegt ist,
weil es "nicht gut ist, dass der Mensch allein sei" (Gen 2,18). Sie
bewirkt, dass die Gatten "ein Fleisch" (Gen 2,24) werden. Dadurch
bildet sich aus der ehelichen Zweisamkeit eine Zwei-Einheit, die dazu ausersehen
ist, sakramental die auf Liebe beruhende Einheit von Christus und Kirche
darzustellen (Eph 5; HV 8).7
Vereinigung, Einheit, Einssein: Mit diesen Begriffen des
Einswerdens erfassen wir, was die personale eheliche Liebe für Mann und Frau
bedeutet - in natürlicher und in übernatürlicher Hinsicht.
Die einende Kraft der ehelichen Liebe kommt im Besonderen bei den sexuellen
Begegnungen zum Tragen, bei denen die Gatten zu einem von Hochgefühlen
begleiteten ganzheitlichen, das heißt leib-seelischen Einswerden gelangen.
Dadurch wird die elementare Sehnsucht nach dem Menschen des anderen Geschlechts
gestillt und die Zusammengehörigkeit der Gatten in Freud und Leid, in
harmonischen und konfliktbeladenen Zeiten stets aufs Neue gefestigt (HV 9). Es
handelt sich also um einen, die ganze Existenz kreativ umfassenden,
Seinsaustausch.8
Trennungsgeschehen bei Anwendung von Kontrazeptiva:
Damit kommen wir zum eigentlichen Problem: Dieselben naturhaften Vorgänge, die
das Einswerden der Partner konstituieren, können an empfängnisoffenen Tagen
zum Entstehen neuen Lebens führen.
Im Falle von (künstlicher) Kontrazeption werden die physiologischen Abläufe
durch Kondome, Spiralen, rein auf chemischem Weg herbeigeführte Barrieren
("Pille") und andere Maßnahmen blockiert oder abgeändert, in der
Absicht, eine Empfängnis zu verhüten.
Hier handelt es sich nicht um eine technische Bagatelle,
die nur die Vermeidung von Kindersegen betrifft, wie gerne suggeriert wird. Die
von der Natur vorgesehenen physiologisch-biologischen Prozesse sind ja
keineswegs nur zweckgebunden (Nachkommenschaft). Sie stellen vielmehr
gleichzeitig die der Ehe als solcher zugedachten und für die Ehe
charakteristischen Mittel dar, mit denen die Partner ihre Liebe ausdrücken und
im Einswerden, zu dem wesentlich die Teilhabe des Leibes als "Realsymbol
der Seele"9 gehört, vollenden.
Leib und Seele des Menschen bilden eine Einheit. Gerade beim sexuellen
Liebesvollzug sind die leiblichen und die seelischen Liebeskräfte beim Menschen
so innig miteinander verschmolzen, dass sie sich nicht auseinander dividieren
lassen. Liebe ist schließlich ihrem Wesen nach an keiner Stelle teilbar.
Wenn die der Physis entstammenden Abläufe
unterbunden bzw. verändert werden, bedeutet das
also nicht nur, dass kein neues Leben erwacht, sondern gleichzeitig kann auch
keine ganzmenschliche Vereinigung von Mann und Frau stattfinden. (Das ist
vergleichsweise so, wie wenn Küssende zwischen ihre Lippen eine Folie legen
würden.)
Aus diesen Gründen mündet die Liebe im Leeren, im
entpersönlichten Niemandsland, wenn sich die Partner infolge der künstlich
aufgebauten Schranken nicht verströmen können im geliebten Du. Die Gatten
vermögen das Geschenk ihrer Einheit, das ihr ganzes Eheleben begleiten soll,
nicht in der ihnen zugedachten Form zu erfahren, wenn sich der Mann in die
kontrazeptive Sperre (gleich welcher Art) anstatt in seine Frau ergießt und
umgekehrt der physiologische Beitrag der Frau den Mann nicht erreicht.
So wird die elementar ersehnte vollmenschliche Vereinigung von Mann und Frau in
Wirklichkeit zu einer - oft uneingestandenen - Enttäuschung.
Dabei ergibt sich aber durchaus Positives wie Triebentlastung, Erfahrung von Intimität und sogenannter "Lustgewinn". Davon lassen sich die Partner jedoch allzu leicht blenden, und sie setzen sich über die Tatsache hinweg, dass die den Menschen in seinem innersten Wesen berührende und befriedigende Erfüllung ausbleibt.
Eine kleine wahre Geschichte möge verdeutlichen, was ich meine: Eine junge Frau besuchte mich und sprach voll Überschwang von ihrer durch künstliche Kontrazeption im wahrsten Sinne des Wortes erlösten Liebe. Vorsichtige Einwände wehrte sie entschieden ab. Als ich sie zum Bus begleitete,
wandte sie sich, schon im Einsteigen begriffen, noch einmal um und flüsterte mir zu: "Ich weiß genau, dass du Recht hast."Die verdrängte Enttäuschung wirkt gefährlich weiter:
Es liegt nicht zuletzt an der Logik des um das Einssein gebrachten ehelichen
Verkehrs, dass viele Menschen im sexuellen Akt nur mehr einen unverbindlichen
"Spaß" mit austauschbaren Akteuren finden. Das letztlich
enttäuschende Erleben ehelicher Liebe ist sicherlich ein Hauptgrund dafür,
dass heute Untreue, Partnertausch, Ehemüdigkeit und Scheidungen überhand
nehmen und durch die Massenmedien Tag für Tag sogar noch verharmlost
werden.
Das alles ist überaus Besorgnis erregend. Aber es steht,
wie Humanae vitae lehrt, mehr auf dem Spiel. Denn wir finden den
"Quellgrund" der ehelichen Liebe in Gott, welcher Liebe und Vater ist.
Von ihm her zieht sich ein Bogen über Christus und Kirche hin zur Ehe als
sakramentalem Gnadenzeichen (HV 8). Ein in den innigsten Ausdruck ehelicher
Gemeinschaft eingebauter, zwar nur äußerlich scheinender, jedoch tief sich
auswirkender Vorbehalt kann nicht im Einklang mit der absoluten Liebe Gottes
stehen und nicht mit der Liebe Christi zur Kirche.
So geht es letztlich um die "Einheit und Urverbundenheit aller
Wirklichkeit"10 und damit um
die Lehre vom Menschen als Ebenbild Gottes. Hier ist kein Ausweichen auf rein
geistig-seelische Betrachtungsweisen hilfreich; denn "die Leiblichkeit ...
ermöglicht, trägt und bedingt personale Begegnung"11
der Menschen untereinander und mit Gott, gerade bei denjenigen, die sich auf die
Ehe und ihre Ausdrucksformen einlassen.
Insbesondere durch den Gebrauch der "Pille"
wird auf bedenkliche Weise das Persongeheimnis der Frau, das im himmlischen
Vater verankert ist, berührt.
Denn der schon erwähnte Trennungseffekt ergibt sich bei der Pille ja dadurch,
dass der weibliche Zyklus eingeebnet und damit die Zeugungsfähigkeit der Frau
gestört wird. Diese Fähigkeit jedoch gehört wesentlich auch dann zur
Gesamtpersönlichkeit der Frau, wenn diese kein Kind bekommen möchte.12
Abgesehen davon ist die Einnahme dieser
Chemikalie mit gesundheitlichen Risiken und mit möglicherweise heute noch nicht
abschätzbaren Spätfolgen verbunden.
Die Gegner natürlicher Methoden führen ins Feld, dass an den sozusagen
erlaubten empfängnisfreien Tagen die Bereitschaft der Frau für den Mann
merklich nachlasse; dies sagen sie mit einigem Recht. Merkwürdigerweise wird
jedoch nicht dazugesagt, dass durch die "Pille" diese natürliche
Bereitschaft auch abflacht und durch eine extra Hormongabe künstlich wieder
aufgebaut wird, so dass der Körper der Frau zum Tummelplatz chemischer
Manipulationen wird.
So wird die auf gegenseitiger Achtung vor der personalen Würde der Partner
aufgebaute eheliche Liebesbeziehung durch die Pille gleich mehrfach belastet.
Künstliche Kontrazeptionsmethoden bewirken also rein menschlich gesehen, dass die Beziehung zwischen Mann und Frau in diesem einen - doch ausschlaggebenden - Sinn ihre wesenhafte Tiefe verliert. Sie verursachen zudem einen Riss in der Einheit von Schöpfer und Schöpfung an ihrer irdischen Basis und führen dazu, daß der existenzielle Glaubenshintergrund der Ehe aus unserem Bewusstsein entschwindet.
Fazit:
Das moderne Leben bringt es mit sich, dass die eheliche Begegnung zwischen Mann und Frau in der Ehe über sehr viele Jahre hinweg nicht dem Kindersegen, sondern ausschließlich dem Partner und der ehelichen Verbundenheit gilt. Von der Qualität der ehelichen Liebe "an sich", nicht zuletzt wie die Partner ihr spezifisch eheliches Leben gestalten, hängt mehr denn je das Gelingen der Ehe ab, in persönlicher, staatlich - sozialer und in kirchlich - sakramentaler Hinsicht.
Wenn die Enzyklika in und außerhalb der Kirche weithin
als leibfeindlich und widersprüchlich eingestuft wird, so liegt das daran, dass
sie die lehramtliche Position nur im Hinblick auf die Elternschaft begründet.
Der Eigenwert der ehelichen Liebe wird zwar ausdrücklich anerkannt (HV 9); bei
der Ablehnung der künstlichen Kontrazeptiva aber rückt die eheliche Liebe nur
insoweit ins Blickfeld, als sie dem Kindersegen dient, kaum aber in ihrer
speziellen Bedeutsamkeit für die Partner selbst (HV 11-16).
Der innerkirchliche Dissens kann, so glaube ich, nur dadurch überwunden werden, dass gerade die "liebende Vereinigung" (HV 12) als "Ausdruck der vollendeten Einheit des Mannes und der Frau"13 zum entscheidenden Argument wird, das genau gegen die künstliche Kontrazeption spricht. 14
Noch ein Wort zur Praxis:
"Die WAHRHEIT DES DENKENS
besteht darin, einen Gedanken nach seiner ganzen Tiefe, Höhe und Breite
durchzuführen und vor keiner Konsequenz zurückzuscheuen.
Die WAHRHEIT DES TUNS ist anders. Sie besteht darin, die schmale Stelle der Möglichkeit zu suchen und die eigene Kraft in das rechte Maß zu bescheiden, wissend, dass der vollzogene Ansatz durch die innere Logik des Lebens selber weitergeführt wird.15
Indem wir die Dinge von ihrem Wesen her gründlich durchdenken, gewinnen wir die ihnen gemäße geistige Einstellung und dürfen hoffen, dass sie von daher weiterwirken.
Etwas Anderes ist die praktische Durchführung, die aus
vielschichtigen Gründen oft von den als richtig erkannten Zielen und
Richtlinien abweicht.
Hier wäre zu wünschen, dass die Kirche - als weise und verständnisvolle
Mutter - einen Weg fände, ihre einschlägigen Verfügungen als "Zielnorm"16
anzubieten, ohne freilich sie in irgendeiner Form zu untergraben und zu
verwässern.
Elisabeth Kelch sah, genau wie die Enzyklika
Humanae vitae, in den natürlichen Methoden der Empfängnisregelung, vor allem
in den symptothermalen Methoden und deren sorgfältiger Vermittlung, einen
gangbaren Weg, der von vielen gern angenommen wird. Vom Prinzip her glaubte sie
an diese Voraussetzung, um eheliche Sexualität im von ihr beschriebenen Sinn
voller erleben zu können. Aus ihrem menschlichen Umkreis wusste sie aber auch
um die Angst vor unerwünschter Schwangerschaft und die Schwierigkeiten, die -
aus unterschiedlichsten, hier nicht zu wertenden Gründen - bei aller
anerkannten Sicherheit der Methoden für viele Paare immer wieder entstehen.
Daher war es ihr sehr wichtig, den Gedanken der Zielnorm bei moralischen
Entscheidungen zu betonen.
(Die Erläuterung stammt von Frau Gertrud Hofmann, eine Tochter der
Verfasserin. Sie können Frau Hofmann erreichen unter: gertraudam.hofmann@t-online.de
)
Anmerkungen:
1 | Sog. Römischer Katechismus
(2. Teil, 8. Kap., 13. Fr.), zitiert nach Michael Schmaus, Katholische
Dogmatik, München 1964, Bd. IV(1), S. 798. Schmaus, ebenda, S. 791-798 gibt einen geschichtlichen Abriss davon, wie diese beiden Aspekte der Ehe, hier "Zwecke" genannt, in ihrer Rangordnung und Bedeutung seit der Antike immer wieder neu abgewogen und begrifflich definiert wurden, bis hin zur Enzyklika Casti connubii (von 1930) und darüber hinaus. |
2 | - Allenfalls
wird in Humanae vitae 13 im Fall von Verhütung ein "Widerspruch
zur Natur des Mannes und der Frau und deren inniger Verbundenheit"
festgestellt bzw. in Humanae vitae 18 das Anliegen verteidigt, die
"Würde der Eheleute" zu sichern. Diese beiden - auf
abstrakter Ebene formulierten - Stellen sind die einzigen, die bei der
Argumentation im Hinblick auf die Eheleute selber als eigene, für sich
zu betrachtende Gemeinschaft ins Feld geführt werden. - Das Lehramt hat früher richtungweisend den Eheauftrag, Leben ins Dasein zu rufen, besonders hervorgehoben und die eheliche Liebe diesem Auftrag zugeordnet. In der Vergangenheit herrschte ja über weite Zeiträume hinweg ein hoher Nachwuchsbedarf und das biblische "Wachset und mehret euch" musste dringend befolgt werden. - Zudem hat der einflussreiche Kirchenlehrer Thomas von Aquin, in Anlehnung an Aristoteles, gelehrt, dass jeder Naturvorgang, auch der eheliche Vollzug, ein letztes Ziel - im Fall der Ehe also ein Kind - verfolge. Eine solche Gewichtung der beiden Ehe"zwecke" verschob sich, zugunsten des Eigenwertes ehelicher Liebe als eigenem Aspekt, erst in der Enzyklika Casti connubii und darauf basierend vor allem in Humanae vitae. (Dieser Ansatz wird darin freilich m. E. eben nicht genügend konsequent durchgehalten. Auch das spätere apostolische Mahnschreiben Familiaris consortio von Papst Paul II. geht, was die Argumente gegen Verhütung betrifft, hier nicht über Humanae vitae hinaus.) |
3 | Zitate aus Humanae vitae nach der Ausgabe im Christiana-Verlag, hg. von Arnold Guillet, Stein a. Rh., 1981. |
4 | In Casti connubii heißt es:"[J]edweder Vollzug der Ehe, bei dessen Ausübung der Akt durch den Vorsatz der Menschen seiner natürlichen Kraft, Leben zu erzeugen, beraubt wird, bricht das Gesetz Gottes und der Natur..." (zitiert nach Heinrich Denzinger, Enchiridion symbolorum, definitionum et declarationum de rebus fidei et morum, lat.-dt., übers. u. hg. v. Peter Hünermann, Herder, Freiburg, 37. Aufl. 1991, Nr. 3717. |
5 | Vgl. auch Casti connubii, siehe Denzinger, a.a.O., Nr. 3716. |
6 | wie Anm.1 |
7 | Vgl. Schmaus,
a.a.O., S. 793-798. Vgl. Josef Pieper, Über die Liebe, München 1972, S. 139. |
8 | Vgl. Ladislaus Boros, Der anwesende Gott, Freiburg 1964, S. 24. |
9 | Gerhard Ludwig Müller, Katholische Dogmatik, Freiburg i. Br. 1995, S. 652. |
10 | ebenda, S. 651. |
11 | ebenda, S. 652. |
12 | Auf die etwas andere Situation der Menopause soll hier nicht näher eingegangen werden. |
13 | Schmaus, a.a.O. S.796. |
14 | ein Argument, das genauso von den naturgegebenen Voraussetzungen der ehelichen Verbindung ausgeht und von einer anderen Seite her die Position der Enzyklika bestätigt. |
15 | Romano Guardini, zitiert nach einer Todesanzeige. - Leider konnte ich die ursprüngliche Quelle nicht auffinden. |
16 | Siehe Karl Rahner, Konfrontationen, in: Schriften zur Theologie, Bd. 9, Einsiedeln 1970, S. 286. |